Kapitalertragsteuer bei der öffentlichen Hand.

Der Staat besteuert sich im wettbewerbsrelevanten Bereich mit Kapitalertragsteuer selbst. Es wird zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht unterschieden, wobei die Anknüpfung und Abgrenzung über den steuerrechtlichen Begriff des Betriebs gewerblicher Art erfolgt. Gestützt wird die Kapitalertragsteuer bei der öffentlichen Hand im Wesentlichen auf das Ziel, Wettbewerbsgleichheit zwischen Privaten und dem erwerbswirtschaftlich tätigen Staat herzustellen. Die Arbeit beleuchtet die Voraussetzungen der Besteuerung sowie damit verbundene Abgrenzungsschwierigkeiten und erörtert verfassungs- und beihilferechtliche Probleme der konkreten Ausgestaltung der Kapitalertragsteuer bei der öffentlichen Hand. Darüber hinaus wird die gesetzgeberische Wertung, die Kapitalertragsteuer bei der öffentlichen Hand sei aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit erforderlich, einer kritischen Prüfung unterzogen, deren Ergebnis die Gebotenheit der beschränkten Steuerplicht in Frage stellt.

Johanna Thieme first studied Business Administration at the University of Mannheim from 2010 to 2013 and graduated with a Bachelor of Science. She then began her law studies at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. She passed the First State Examination in spring 2019. Directly afterwards she wrote her doctoral thesis. She has been a legal trainee in Frankfurt am Main since January 2020.

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