Kapitalkonsolidierung nach IFRS 3

Inhaltsangabe:Einleitung: Zum 01.01.2005 verpflichtet die Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19.7.2002 alle börsennotierten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (ca. 7.000) ihre Konzernabschlüsse für zukünftige Geschäftsjahre nach den International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Das Wahlrecht einen befreienden Konzernabschluss nach IAS/IFRS oder US-GAAP unter Nutzung des § 292a HGB aufzustellen, ist zum 31.12.2004 ausgelaufen. Jedoch besteht für nicht freiwillige US-GAAP-Anwender nach Artikel 4 eine Übergangsfrist bis Ende 2006. Mit Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) am 29.10.2004 und den Regelungen der §§ 315a, 325a HGB wird die EU-Verordnung einschließlich der in ihr enthaltenen Wahlrechte in deutsches Recht übernommen. Daher dürfen alle nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, während dieser für kapitalmarkt-orientierte Unternehmen Pflicht ist. Für den Einzelabschluss besteht weiterhin eine HGB-Pflicht. Neben dem HGB-Einzelabschluss darf aber zusätzlich ein IFRS-Einzelabschluss für Offenlegungszwecke bzw. Informationszwecke erstellt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 wurde der IFRS 3 offiziell von der EU angenommen. Der IFRS 3 „Business Combinations“ wurde mit Wirkung zum 31.03.2004 vom IASB in Kraft gesetzt und ersetzt damit den IAS 22 (1998). Zusammen mit den gleichzeitig verabschiedeten Neufassungen von IAS 36 „Impairment of Assets“ und IAS 38 „Intangible Assets“ hat das IASB die bereits Ende 2002 erschienenen Exposure Drafts in endgültige Rechnungslegungsstandards umgesetzt. Die herausgegebenen Regelungen markieren den Abschluss der Phase I des „Business Combinations Projects“ zur umfassenden Überarbeitung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Wesentliche Ziele der Neuregelungen sind einerseits eine Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung und andererseits eine Annäherung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (Konvergenz mit den amerikanischen US-GAAP). Das Bestreben um Konvergenz zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit von internationalen Konzernabschlüssen ab. Die Verabschiedung von IFRS 3 hat zu grundlegenden Änderungen in der Rechnungslegung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IAS/IFRS geführt. Unter der „alten“ Regelung des [...]

Stefan Bay, Studium an der Fachhochschule in Heilbronn, Studiengang: Betriebswirtschaft und Unternehmensführung, Schwerpunkt: Rechnungswesen und Controlling, Abschluss in 2005 als Diplom-Betriebswirt (FH). Seit 2005 tätig als Mitarbeiter bei der WITTENSTEIN AG.

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