Kapitalschutz im Konzern.

Kapitalaufbringungs- wie Kapitalerhaltungsregeln sind für das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern verfasst. Schwierigkeiten entstehen für den Rechtsanwender, wenn verbundene Unternehmen an vermeintlich kapitalschutzrelevanten Geschäften beteiligt werden. Die Literatur hat zahlreiche Zurechnungskriterien gefunden und auch der BGH hat für etliche Beteiligungskonstellationen bereits geurteilt. Eine einheitliche Betrachtung für den gesamten Kapitalschutz fehlt überdies noch. Christoph Bielak legt mit dieser Arbeit einen Vorschlag vor, nach welchen Kriterien verbundene Unternehmen zugerechnet werden können; und zwar für den gesamten Kapitalschutz (Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung). Er erläutert einen abstrakten Lösungsansatz im ersten Kapitel, wendet diesen unter Auswertung der Rechtsprechung und Literatur auf die einzelnen Kapitalaufbringungs- sowie Kapitalerhaltungsnormen im zweiten Kapitel an und wagt einen Exkurs in das »Kapitalschutz«-Recht der Kommanditgesellschaft (KG) im dritten Kapitel.