Kausalabgaben

Das Kausalabgaberecht ist massgeblich durch die Gerichtspraxis ausgestaltet worden. Die Rechtsprechung erscheint wenig gefestigt und belässt den Gemeinwesen einen weiten Spielraum in der Ausgestaltung und Legiferierung der Abgabe. Die Bemessungsgrundsätze wie auch die aus dem Legalitätsprinzip abgeleiteten Anforderungen gelten im Kausalabgaberecht nicht in einem strengen Sinn, sondern sind aus unterschiedlichen Gründen Lockerungen und Relativierungen zugänglich. Die vorliegende Abhandlung leistet einen Beitrag, diese Grundsätze schärfer zu fassen und das Kausalabgaberecht nicht zu einem Bereich werden zu lassen, der weitgehend von Praktikabilitätsüberlegungen geprägt ist.

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