Kindergrundrechte

Ausdrückliche Erwähnung im Grundgesetz finden Kinder lediglich als Regelungsgegenstand der Norm und Objekt elterlicher Sorgetragung. Die Arbeit erforscht sowohl Existenz und Ausgestaltung von Grundrechten in Bezug auf Kinder nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch die dahinterstehende Kindergrundrechtsdogmatik des Gerichts. Auf diese Weise wird ein Gesamtbild des gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Status des Kindes in Deutschland erstellt. Die Untersuchung zielt darauf ab, die Kontroverse in den bisher unzureichend behandelten Punkten zu erhellen und zugrunde liegende Missverständnisse aufzulösen. Schließlich dient sie der Aufklärung über den verfassungsrechtlichen Status von Kindern in Deutschland.