Kindeswohl und Elternrecht: Eine Untersuchung am Beispiel des Sozialen Frühwarnsystems

'Das war doch nur ein kleiner Klaps!', 'Mein Kind ist die Treppe herunter gefallen.' - Diese Sätze werden von misshandelnden Eltern oft als Ausflüchte ihrer Taten genutzt. Auch Aussagen wie 'Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet' sind in der Gesellschaft noch immer geläufig. Es zeigt sich, dass Gewalt gegen Kinder in der Gesellschaft allgegenwärtig ist - sie beginnt mit dem kleinen Klaps im Alltag und kann bis zu schlimmsten Verletzungen des Kindes führen. Dabei tritt Kindesmisshandlung in verschiedenen Formen, wobei der Übergang fließend ist und die Misshandlungsformen nicht klar voneinander getrennt werden können. Verletzen Eltern ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht und sind die Entwicklung und das Wohl des Kindes gefährdet, so ist es die Aufgabe des Jugendamtes mit geeigneten Angeboten Abhilfe zu schaffen. Hierzu zählen Angebote wie Frühe Hilfen, als präventive Unterstützungsangebote, und Hilfen zur Erziehung, als Maßnahme bei erzieherischem Bedarf. Aus diesem Spannungsverhältnis ergibt sich die Frage: Wird im Rahmen Früher Hilfen und weiterer Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes in das Elternrecht eingegriffen?