Kindeswohl und Elternrecht - Zwei Begriffe des Kinder- und Jugendhilferechts im Wandel der Zeit
Autor: | Astrid Gnielka |
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EAN: | 9783640365142 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 03.07.2009 |
Untertitel: | Zwei Begriffe des Kinder- und Jugendhilferechts im Wandel der Zeit |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Begriffe Elternrecht Jugendhilferechts Kinder- Kindeswohl Wandel Zeit Zwei |
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu skandalösen Vorfällen von getöteten und misshandelten, vernachlässigten und missbrauchten Kindern. Nicht nur für die Boulevardpresse war die Tatsache, dass die Kinder und Eltern dem Jugendamt häufig bekannt waren, ein gefundenes Fressen. Am 1.11.2006 titelte die Berliner Zeitung: 'Kevin - auf dem Amtsweg verstorben'. Der zweijährige Kevin wurde am 10. Oktober 2006 tot im Kühlschrank der Wohnung seines Stiefvaters in Bremen aufgefunden. Nach umfangreichen Untersuchungen, heisst es im Artikel, sei der größte Fehler den Behörden zu attestieren. Die Entscheidung, 'Kevin zunächst bei der Mutter und Bernd K. zu lassen, obwohl deren familiäre, psychische und soziale Vorgeschichte ausreichend bekannt gewesen sei' (Otto; 2006; S.2), sei falsch gewesen. 'Beide waren drogen- und alkoholabhängig, beide hatten wegen diverser Straftaten mehrjährige Haftstrafen hinter sich. Laut Bericht war die Polizei mehrfach in die Wohnung gerufen worden, weil die betrunkene Mutter unfähig war, sich um das Kind zu kümmern.'(ebd.) Nicht aus Kostengründen habe man sich gegen Kevins Unterbringung im Heim entschieden. 'Maßstab aller Dinge waren die Wünsche und Interessen der Eltern' (ebd.), heisst es weiter. Besonders fatal scheint dies, angesichts der Tatsache, dass gegen Bernd K. im Zusammenhang mit dem ungeklärten Tod der Mutter ermittelt wurde. Auch als Kevin nach dem Tod der Mutter einen Vormund erhielt, da ihm Ärzte einen 'sehr erbärmlichen' (ebd.) Zustand bescheinigten, gab es nie weitreichendere Konsequenzen. (...)