Kirchen- und abgabenrechtliche Rahmenbedingungen der Kalkulation von Friedhofsgebühren

Das Gebührenrecht kirchlicher Friedhöfe als Instrument nachhaltiger und lastengerechter Friedhofsfinanzierung steht - wie das kirchliche Friedhofswesen überhaupt - vor erheblichen Herausforderungen: - Demographischer Wandel und die mittelfristige Entwicklung der Mitgliederzahlen der großen christlichen Kirchen führen zu einem prospektiven Rückgang der Friedhofsnutzung und zu einem Wandel der Begräbniskultur. - Zurückgehende Nutzerzahlen bei gleichbleibenden oder steigenden Unterhaltungskosten führen zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Friedhofsträger. - Die Kosten für Schließung und Aufgabe eines kirchlichen Friedhofs stellen beachtliche Haushaltsrisiken dar. In der Regel werden kirchliche Friedhöfe durch Gebühren finanziert. Deshalb stellt sich die Frage, ob und inwieweit kirchliche Friedhofsträger diese zukünftigen finanziellen Belastungen auf die Nutzerinnen und Nutzer der Friedhöfe vorsorgend überwälzen können.

Prof. Dr. Michael Droege, Direktor des Instituts für Recht und Religion an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, lotet exemplarisch am Beispiel der Evangelischen Kirche von Westfalen die Spielräume kirchlicher Friedhofsträger aus, eigene Wege in der Gebühren­finanzierung zu gehen und analysiert hierzu das komplexe Zusammenspiel des staatlichen Abgabenrechts und der religionsverfassungsrechtlichen Autonomieräume.

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