Kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen fügen sich nicht ohne weiteres in die gesetzlichen Gegenüberstellungen 'Arbeitgeber - Arbeitnehmer' und 'Unternehmer - Verbraucher' ein, da ihre Inhaber hinsichtlich geschäftlicher Erfahrung und wirtschaftlicher Macht häufig arbeitnehmer- bzw. verbraucherähnlich sind. Alexander Stöhr nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, den Schutz von kleinen Unternehmen im Recht grundlegend zu untersuchen und einen angemessenen Interessenausgleich im Machtgefüge zwischen Arbeitnehmern, Verbrauchern und Großunternehmen zu schaffen. Auf dieser Grundlage entwickelt er sowohl gesetzliche Regelungsvorschläge als auch Argumentationsmuster und Auslegungsergebnisse für die Rechtsanwendung. Dabei erarbeitet er zunächst die allgemeinen Grundlagen rechtsgebietsübergreifend, um sie anschließend auf ausgewählte Bereiche des Arbeitsrechts und des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Marburg; 2010 Promotion; 2012 Zulassung als Rechtsanwalt; 2017 Habilitation; nach Lehrstuhlvertretungen in Kassel und Konstanz seit 2018 Dozent für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Goethe-Universität Frankfurt a.M.