Klöster im Frankenreich Ludwigs des Frommen. Ein Segen für die karolingische Herrschaft?

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Stuttgart, Veranstaltung: Kloster im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verankerung des Mönchtums im Herrschaftswesen unter Ludwig dem Frommen in den Jahren 816 bis 819 stellt eine Zäsur in der Geschichte des mittelalterlichen Mönchtums dar. Innerhalb des Seminarthemas ''Kloster im Mittelalter¿ nimmt das Verhältnis zwischen Klöstern und der Politik eine signifikante Rolle ein. Es steht nun nicht mehr die innere Struktur des Alltags der verschiedenen Klöster im Vordergrund der Themenschwerpunkte, sondern viel mehr die äußere Wirkung der Klöster als gesellschaftlicher Faktor und die damit verbundene Stellung innerhalb der politischen Auseinandersetzung im fränkischen Reich. Es ist hierbei nun also von Belang, in welcher Form die monastischen Gemeinschaften die alltägliche Lebenspraxis im Karolingerreich mitbestimmten. Hinsichtlich dieser Thematik soll sich dieses Thema der Frage annehmen, inwieweit die Klöster durch die äußeren Einflüsse des Herrscherhauses, beispielsweise durch staatliche Privilegien, an Bedeutung gewannen. In diesem Zusammenhang soll diese Arbeit untersuchen, welche Auswirkungen die sogenannte ¿anianische Reform¿ auf die Struktur des Herrschaftswesen haben konnte. Hierbei soll es konkret darum gehen, in welchem Maße die Klosterreform unter Ludwig dem Frommen in den Jahren 816 bis 819 Voraussetzungen für die Stabilität des Karolingerreichs schaffen konnte. Denn angesichts des Zerfall des Frankenreichs nach dem Vertrag von Verdun 843 und dem damit verbundenen Scheitern Ludwigs, ein überlebensfähiges und einheitliches Reich zu errichten, ist es erforderlich zu untersuchen, inwieweit die Politik von Ludwig dem Frommen im Zuge der sogenannten ''anianischen Reform¿ überhaupt im Stande war, den Zusammenhalt des Reichs zu gewährleisten. Unmittelbar damit verbunden ist deshalb auch die Frage der Reichseinheit, die ebenfalls bei der Untersuchung der Arbeit miteinbezogen werden soll.