Ko-Investitionen im Spannungsfeld zwischen Investitionsförderung und Wettbewerbssicherung

Zur Förderung von Netzinvestitionen sieht Art. 76 i.V.m. 79 der Richtlinie (EU) 2018/1972 eine regulatorische Freistellung für marktmächtige Unternehmen vor, die sich dem Ausbau von Glasfasernetzen auf der Grundlage von Kooperationen in Form sog. 'Ko-Investitionen' widmen. Die Frage, wie ein gemeinschaftlicher Ausbau der nächsten Generation hochleistungsfähiger Netze sinnvoll angereizt werden kann, ohne dabei den Wettbewerb aus den Augen zu verlieren, untersucht die Verfasserin anhand einer detaillierten Analyse der komplexen Vorschrift. Die Arbeit stellt dabei nicht nur wichtige Grundsätze für die Auslegung und Anwendung der Neuregelung auf, sondern beleuchtet in grundsätzlicher Weise das Verhältnis von Investitionsförderung und Wettbewerbsschutz und damit eine der Kernfragen des Telekommunikationsrechts.