Kollektivität im Haftungsrecht

Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das 'Verhalten' eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft in München; 2013 LL.M. (Harvard); Rechtsreferendariat am OLG München; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsanwältin in Frankfurt a.M.