Kommanditgesellschaften im Regelungsbereich des Investmentrechts.

Mit Einführung des KAGB im Jahre 2013 wurde der Anwendungsbereich des Investmentrechts auch auf - vorwiegend in Personengesellschaftsform organisierte - geschlossene Investmentfonds ausgeweitet. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen dieser Ausdehnung aus aufsichts-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Perspektive. So wird aus aufsichtsrechtlicher Sicht der Frage nachgegangen, inwieweit sich ein Personengesellschaftsfonds in die v.a. für Sondervermögen und Fonds in Kapitalgesellschaftsform geschaffenen Regelungen über die Verwalter von Investmentvermögen einfügt. Nach einer Bewertung der im KAGB geregelten gesellschaftsrechtlichen Modifikationen für die Investment-KG widmet sich die Arbeit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Selbstorganschaft und der Ausübung der kollektiven Vermögensverwaltung durch externe Verwalter unter besonderer Betrachtung der inhaltlichen Grenzen der Selbstorganschaft. Daran anschließend werden die steuerrechtlichen Auswirkungen der externen Verwaltung einer Investment-KG begutachtet.

Benedikt Schewe studierte von 2007 bis Anfang 2013 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Nach Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung promovierte er bei Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ. am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück, wo er während der Promotionsphase auch als wissenschaftliche Hilfskraft tätig war. Daneben war Benedikt Schewe in diesem Zeitraum auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Bödecker Ernst & Partner in Düsseldorf tätig. Seit Januar 2016 absolviert Benedikt Schewe den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Düsseldorf.