Kommerzialisierungsfester Datenschutz

Daten werden oft als 'Rohstoff des 21. Jahrhunderts' bezeichnet, da sie für viele informationswirtschaftliche Geschäftsmodelle zentral für ihre Wertschöpfung sind. Faktisch werden persönliche Daten somit zu Wirtschaftsgütern, ohne dass die Rechtsordnung nennenswert auf diese Entwicklung reagiert. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit diese Kommerzialisierung durch die Rechtsordnung und das Datenschutzrecht anerkannt werden kann und auch anerkannt werden muss, um den Betroffenen vor wirtschaftlicher Übervorteilung aber auch einem übermäßigen Verlust seiner Privatheit zu schützen. Dabei wird neben wettbewerblichen Konsequenzen insbesondere das Vertragsrecht in den Fokus genommen und auch ein etwaiges Dateneigentum diskutiert.