Kommunale Bürger- und Einwohnerbefragungen.

Die Arbeit untersucht das kommunalrechtliche Beteiligungsinstrument der Bürger- bzw. Einwohnerbefragung. Dieses Instrument, das bisher lediglich in drei Bundesländern einfachgesetzlich geregelt ist, ermöglicht gemeindlichen Vertretungskörperschaften die Durchführung einer unverbindlichen Befragung aller Bürger bzw. Einwohner einer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit. Die Arbeit enthält erstmals eine umfassende Darstellung und wissenschaftliche Untersuchung aller wesentlichen Probleme und rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung von Bürger- bzw. Einwohnerbefragungen auf kommunaler Ebene stellen. Insbesondere geht die Arbeit der Frage nach, wie dieses Instrument in das ausdifferenzierte System der kommunalen Beteiligungsrechte eingeordnet werden kann. Ferner untersucht die Arbeit, ob die Durchführung kommunaler Befragungen grundsätzlich zulässig ist und eine einfachgesetzliche Grundlage in der jeweiligen Kommunalverfassung erfordert. Schließlich stellt die Arbeit die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung dar.

Arne Dittloff studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, der Universität Uppsala sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung promovierte er bei Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt an der Universität Potsdam. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Kammergericht in Berlin. Seit 2016 arbeitet Arne Dittloff als Rechtsanwalt bei Raue LLP in Berlin im öffentlichen Wirtschaftsrecht.