Konstitutionalisierung und Normativität der europäischen Grundrechte

Die Europäische Union erhebt den Anspruch, eine Wertegemeinschaft zu sein, in der das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zu den Grundrechten eine zentrale Rolle spielen soll. Auf dieser Grundlage hat der Gerichtshof der Europäischen Union schon früh damit begonnen, einen ungeschriebenen Grundrechtskatalog zu entwickeln, der schließlich mit den nationalen Grundrechtsverbürgungen die Grundlage eines europäischen Grundrechtsverbunds bildet. Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Reformvertrags zählen die europäischen Grundrechte nunmehr auch zum niedergeschriebenen acquis des europäischen Unionsrechts. Obwohl die Konstitutionalisierung der europäischen Grundrechte mit diesem Schritt scheinbar abgeschlossen ist, haben sie paradoxer Weise an Normativität eingebüßt. Diese These wird von Jörg Philipp Terhechte anhand der Neuerungen des Lissabonner Vertrages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet. Die Untersuchung verortet damit zugleich die europäischen Grundrechte im Verfassungssystem der Europäischen Union.

ist Professor für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht an der Leuphana Universität Lüneburg und Professor for European and International Economic Law an der University of Glasgow; Direktor des Leuphana Center for Gaming Law & Culture; seit 2016 Vizepräsident der Leuphana Universität Lüneburg und seit 2018 Academic Director des European Centre for Advanced Studies GmbH.

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