Konstitutionelle Gemeinwohlorientierung im Völkerrecht.

Martin Scheyli leistet einen Beitrag zur Erörterung der These, das Völkerrecht entwickle sich zu einer verfassungsähnlichen Ordnung der globalen Rechtsgemeinschaft. Ausgehend von der Frage, unter welchen Voraussetzungen die konstitutionelle Idee sich in einen völkerrechtlichen Kontext übertragen lässt, wird dabei ein am Maßstab des Gemeinwohls ausgerichteter, spezifischer völkerrechtlicher Verfassungsbegriff entworfen. Die daraus resultierenden Kriterien einer konstitutionellen Realität des Völkerrechts verlangen, dass Gemeinwohlbelange nicht nur abstrakt anerkannt, sondern in rechtlichen Verpflichtungen normativ konkretisiert und umgesetzt werden. Der Autor untersucht die Verwirklichung dieser Vorgabe am Beispiel des Umweltvölkerrechts, wobei dem Klimaschutz besondere Beachtung zukommt. Die Ergebnisse führen zu der Frage, wie sich die vorhandenen konstitutionellen Gehalte des Völkerrechts festigen und weiterentwickeln lassen.