Konsumentenschutz im Hochschulbereich.

In der seit einigen Jahren in Deutschland und in anderen Ländern geführten Diskussion über geeignete Mittel zur Qualitätssicherung im Bereich der Lehre an Hochschulen geht es aus ökonomischer Sicht im Grunde um die Lösung eines Informationsproblems: Studentische Nachfrager nach Lehrdienstleistungen sind (vor Studienbeginn) in der Regel schlechter über die spezifischen Qualitätseigenschaften der angebotenen Studienprogramme informiert als die Anbieter dieser Programme. Aus informationsökonomischer Sicht sind Märkte für akademische Lehrdienstleistungen als Märkte mit unvollständiger Nachfragerinformation zu bezeichnen, wobei zusätzlich der Spezialfall der asymmetrisch zwischen den Marktparteien verteilten Qualitätsinformation vorliegt. Existieren keine qualitätsoffenbarenden Institutionen, dann führt die Informationsasymmetrie zu Lasten der Studienplatz-Nachfrager zum 'Versagen' des Marktes für akademische Lehrdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund untersucht Karsten Mause, welche Mittel aus ökonomischer Sicht geeignet erscheinen, die zwischen den Anbietern und Nachfragern von Studienplätzen bestehende Informationsasymmetrie abzubauen, und das drohende Marktversagen infolge von Informationsmängeln abzuwenden. Der Autor widmet sich, anders gewendet, dem in der bildungsökonomischen Literatur bislang lediglich ansatzweise behandelten Thema des 'Konsumentenschutzes' im Hochschulsektor: Wie können sich (potentielle) Studenten vor schlechter Angebotsqualität schützen? Mit Hilfe von Theoriebausteinen aus der Informationsökonomik, der Law & Economics sowie der Neuen Institutionenökonomik wird gezeigt, daß sich auf Lehrdienstleistungsmärkten unter bestimmten Bedingungen Mechanismen des 'Marktschutzes' (Anbieterreputation, Anbieterwerbung, Einschaltung von Zertifizierern und Informationsintermediären) und des 'Selbstschutzes' (studentische Nachfrage nach Qualitätsinformationen) herausbilden. Funktionieren diese markt-basierten Mechanismen, dann können die Marktteilnehmer das vorliegende Informationsproblem selbst lösen. Empirische Befunde aus dem größtenteils wettbewerblich organisierten Hochschulsystem der USA stützen die Argumentation. Studentenschutz im Hochschulsektor ist demnach nicht per se eine Staatsaufgabe.

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