Kontextsensitive Internetwerbung aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht.

Die Arbeit befasst sich mit kontextsensitiven Werbeformen und beleuchtet dabei die Haftung des Werbenden und des Dienstebetreibers. Die Rechtsprechung des EuGH zum Keyword-Advertising wird dargestellt und weiterentwickelt. Bezüglich des Werbenden werden die gerichtlichen Vorgaben konkretisiert und um Sonderkonstellationen erweitert. Bezüglich des Suchmaschinenbetreibers wird eingehend untersucht, ob dieser entgegen der Ansicht des EuGH unmittelbar täterschaftlich, als Störer oder als Täter wegen Verkehrspflichtverletzung haftet. Eine eventuelle Privilegierung gem. ECRL wird ausführlich thematisiert. Es zeigt sich, dass eine Haftung nicht vorschnell abgelehnt werden darf. Zum Keyword-Advertising gefundene Ergebnisse werden auf andere Formen kontextsensitiver Werbung übertragen, wobei sich teils überraschend abweichende Ergebnisse zeigen. Die Arbeit enthält eine eigens durchgeführte Studie über den Suchmaschinennutzer und sein Verständnis von den Wirkungsweisen kontextsensitiver Werbung.

Max Höhne wurde in Wolfenbüttel geboren und studierte von 2004 bis 2009 an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Das Referendariat absolvierte er ab 2011 in Niedersachsen sowie in Hamburg und schloss es im März 2013 ab. Die Promotion durch die Universität Göttingen erfolgte im gleichen Zeitraum.

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