Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358
Autor: | Sophia Gerber |
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EAN: | 9783638867863 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 29.11.2007 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Beispiel Flandern Handelssperre Hanse Jahrhundert) Januar Kaufmanns- Kontorverlegung Machtmittel Rezesses Städtehanse |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: keine, Universität Rostock (Historisches Institut), Veranstaltung: Von der Kaufmanns- zur Städtehanse (12.-15. Jahrhundert), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hanse stellt die seit dem 12. Jahrhundert geläufige Bezeichnung für Kaufmannsgemeinschaften im Ausland dar, die sich zur gemeinsamen Handelsinteressenvertretung und zur gegenseitigen Unterstützung zusammenschlossen. Sie entstand als Vereinigung west- und niederdeutscher Fernkaufleute (Gotländische Genossenschaft). Später traten an die Stelle der einzelnen Kaufleute als Mitglieder die Heimatstädte. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts formierte sich unter der Führung der Reichsstadt Lübeck ein loses Bündnis der westfälischen, sächsischen, wendischen, pommerschen und preußischen Städte, für das seit 1356 die förmliche Bezeichnung stede van der dudeschen hanse belegt ist. Damit hatte sich der Wandel von der Kaufmannshanse zur Städtehanse vollzogen. Leitendes Organ war seitdem der Hansetag als Hauptversammlung der Mitglieder. Daneben gab es Regional- und Dritteltage, die auch außerhansische Themen verhandelten oder nur über bestimmte Gebiete berieten. Die unterste Stufe der hansischen Organisation bildete der Rat der jeweiligen Hansestadt.
Die Hanse verfügte über vier Kontore in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Pe-terhof) und London (Stalhof). Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde die Bezeichnung 'Kontor' verwendet, die die bisherigen Benennungen 'Hof' und 'Haus' ersetzte. Diese Handelsniederlassungen im europäischen Ausland besaßen eigene Vorsteher, die so genannten Älter-männer (auch comes hansea, Oldermann), eine eigene Finanz- und Gerichtsverwaltung sowie besondere Handelsprivilegien. Ab dem 14. Jahrhundert übernahm insbesondere Lübeck die Statutenregelungen in den Kontoren.
Weitere wichtige hansische Handelsniederlassungen, die so genannten Faktoreien, lagen unter anderem in Oslo, Kopenhagen, Boston und Antwerpen.