Konzeption eines Beurteilungssystems für Auszubildende
Autor: | Fauler, Sascha |
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EAN: | 9783640614431 |
Auflage: | 007 |
Sachgruppe: | Wirtschaft |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 76 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 06.05.2010 |
Untertitel: | Unter besonderer Berücksichtigung der Pflicht des Ausbildenden zur Ausstellung eines Zeugnisses gem. § 16 BBiG |
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln (Institut für Versicherungswesen), Veranstaltung: Personalwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Beurteilen begleitet uns täglich, ob im Gespräch mit anderen Menschen oder beim Einkaufen ¿ wir beobachten, vergleichen, bewerten ¿ wir beurteilen.¿ Überall und immer werden also Menschen von Menschen beurteilt. Dabei spielen oft unter anderem (u. a.) Dinge wie der erste Eindruck, Sympathie, Vorurteile, Gestik, Mimik und Reaktionen eine wesentliche Rolle. Der Beurteilungsvorgang geschieht meist automatisch im Unterbewusstsein. Hierbei unterliegen Menschen allerdings häufig Fehleinschätzungen. Die gesamten Aspekte gelten natürlich auch für die Arbeitswelt und somit ebenfalls für die Beurteilung (BU) von Auszubildenden. Von Unternehmen, die ausbilden, verlangt § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum Schluss der Ausbildung hin, die Ausstellung eines Zeugnisses, die nach Wahl des/der Auszubildenden entweder mit oder ohne Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu erfolgen hat. Handelt es sich bei dem Ausbildenden um ein größeres Unternehmen, wo die Auszubildenden über die Ausbildungszeit hinweg von verschiedenen Ausbildern oder Ausbildungsbeauftragten betreut werden, kann eine annähernd zutreffende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Rahmen des Zeugnisses nur erfolgen, wenn ein instrumentelles System besteht, welches sicher stellt, dass über die Ausbildungszeit hinweg keine Informationen über die Leistung und das Verhalten des Auszubildenden verloren gehen. Es ist also ein Beurteilungssystem (BUS) erforderlich. Es wurde bereits deutlich, dass es für das Gerechtwerden der Anforderungen des § 16 BBiG, eine zutreffende Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Zeugnis zu schildern, nicht ausreichen kann, wenn irgend ein BUS zugrunde gelegt wird, da die korrekte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung über den Auszubildenden das Ausschalten von Fehlerquellen, wie sie zuvor angerissen wurden, bedingt. Hierbei spielt, neben anderen Maßnahmen, die Konstruktion des anzuwendenden BUS eine wesentliche Rolle. In dieser Arbeit gilt es, für ein Unternehmen als Ausbildende, ein geeignetes BUS für Auszubildende zu konstruieren, wobei insbesondere die Pflicht zur Zeugnisausstellung berücksichtigt werden soll. Dazu werden zunächst einige Grundlagen beleuchtet: Wie ordnet sich die Konzeption im Entwicklungs- und Implementierungsprozess des BUS und wo die Ausbildung im System des Personalwesens ein? Wie genau stellt sich die Pflicht des Unternehmens zur Zeugnisausstellung für Auszubildende dar? Welcher Prozess führt eigentlich zur BU? [...]