Konzernabschluss nach HGB und BilMoG

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Unternehmen in Deutschland brauchen eine moderne Bilanzierungsgrundlage", erklärte das Bundesjustizministerium (BMJ) zum Referentenentwurf des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG), der weitreichendste Reform des Handelsgesetzbuchs seit 30 Jahren. Das BilMoG sorge dafür, "dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird". Seit der öffentlichen Vorstellung des Referentenentwurfs, spätestens jedoch seit Veröffentlichung des Regierungsentwurfs, wird das BilMoG in der Öffentlichkeit, insbesondere in Fach- kreisen heftig diskutiert. Zahlreiche Seminare werden derzeit zu diesem Thema angeboten, obwohl die endgültige Verabschiedung durch den Bundestag noch immer aussteht. Was ist jedoch inhaltlich unter der ¿modernen Bilanzierungsgrundlage¿ zu verstehen? Welche Ziele verfolgt die Bilanzrechtsreform im Einzelnen und was ändert sich tatsächlich in der Bilanzierungspraxis im Zuge der Konzernabschlusserstellung im Vergleich zum ¿alten¿ HGB? Die vorliegende Arbeit greift diese Fragestellungen mit dem Ziel auf, wesentliche Änderungen des BilMoG im Vergleich zum HGB vorzustellen, sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf den Konzernabschluss, zu beleuchten. Zu diesem Zweck werden im Folgenden zunächst der Grundgedanke des HGB sowie die Grundidee und Zielsetzung des BilMoG dargestellt. In den folgenden Kapiteln werden die Änderungen der Reform für den Einzel- und Konzernabschluss thematisiert und hinsichtlich ihres Beitrags zur Umsetzung der Ziele der Bilanzrechtsreform beurteilt. Die resultierenden Auswirkungen und Gestaltungsspielräume werden anschließend ebenfalls betrachtet und einer abschließenden kritischen Würdigung der Reform vor dem Hintergrund der Finanzkrise vorangestellt. Da das BilMoG bis zur Fertigstellung der Arbeit noch nicht abschließend verabschiedet wurde, beziehen sich die Ausführungen vorwiegend auf den Stand des Regierungsentwurfs. Die Anpassungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung durch den Bundestag am 18.03.2009 wurden bei der Erstellung ebenfalls berücksichtigt.