Konzernbildungs- und Konzernleitungskontrolle

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 3,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Externes Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Konzerne ist unumstritten. Da sich Wirtschaft und Gesellschaft ununterbrochen weiterentwickeln, ist die Gestaltung der durch die fortschreitende Konzentration der Gesellschaften entstehenden Probleme von großer Bedeutung. Die Literatur definiert den Konzern, als eine autonome Entscheidungs- und Handlungseinheit, die aus mehrere juristisch selbständige und unselbständige Unternehmen besteht. Diese wirtschaftliche Einheit verfolgt in personeller, institutioneller und funktioneller Hinsicht im Rahmen entsprechender Planung ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel. Trotz fehlen von repräsentativem statistischem Material, geht man in der Literatur von einer hohen Dichte an konzernierte Unternehmen. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass rund drei Viertel mit über 90 % des Kapitals und bei den Gesellschaften mbH rund die Hälfte in Konzerne eingebunden sind. Vor diesem Hintergrund scheint es sehr wichtig zu sein, die Prozesse die zur Entstehung und die daraus resultierenden Fragestellungen näher zu analysieren. Diese Arbeit befaßt sich speziell mit der Frage der Konzernbildungs- und Konzernleitungskontolle. Das Schrifttum definiert Konzernbildungskontrolle als Eingangs- oder Preventivschutz der Anteilseigner einer konzernfreien Gesellschaft gegen die allein von der Verwaltung vorgenommenen Begründung von Konzernbeziehungen. Der Präventivschutz der Minderheitsgesellschafter im bestehenden Unternehmensverbund wird als Konzernleitungskontrolle gekennzeichnet. Die Analyse dieser zwei Untersuchungsfelder ist nicht voneinander trennbar. Die Konzernleitungskontrolle folgt unmittelbar auf die Konzernbildungskontrolle, diese ist jedoch mit dem Einbezug der Gesellschaft im Unternehmensverbund nicht als abgeschlossen zu betrachten. In der Konzernbildungs- und Konzernleitungsproblematik läßt die Rechtsform der Initiativ- und Zielgesellschaft einen gewissen Raum zur rechtsformübergreifende Betrachtung, trotzdem lassen sich konkrete Lösungsansätze nur aus rechtsformspezifischen Ansätze ableiten. Aus diesem Grund ist die Behandlung der Problematik in dieser Arbeit rechtsformspezifisch nach Personengesellschaften, Gesellschaften mbH und Aktiengesellschaften aufgeteilt.

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