Mit dem neuen „Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen"" sollen die Insolvenzverfahren der einzelnen Konzerngesellschaften zentralisiert werden, um die Chance zur Erhaltung der Konzernstrukturen und damit der bestmöglichen Sanierung der Tochterfirmen zu erhöhen. Durch Bündelung und Koordinierung von Konzerninsolvenzen bei Insolvenzen innerhalb eines Konzerns soll es gelingen, die verschiedenen betroffenen Interessen besser abzuwägen und zu berücksichtigen. Die Autoren stellen als Praktiker das neue Recht dar und erläutern die neuen Fragestellungen. Es geht dabei u.a. um die Abgrenzung der nationalen Konzerninsolvenz vom europäischen Konzerninsolvenzrecht, um die Begründung des Gruppen-Gerichtsstands, um die Eigenverwaltung für Unternehmen der Konzerngruppe, um die Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltern, Insolvenzgerichten und Gläubigerausschüssen, um Unternehmensverkäufe im Rahmen einer Konzerninsolvenz sowie um gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte.