Kooperation von Quartiersarbeit und Einzelfallhilfen

Was können einzelfallbezogen finanzierte Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe zu einer quartiersbezogenen sozialen Infrastruktur beitragen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung, die sich auf die Leistungen nach dem 2. Teil des SGB IX in der seit 1.1.2020 geltenden Fassung (Eingliederungshilfe) und nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beschränkt.