Koordinierung durch den Generalunternehmer in Großprojekten

Großprojekte bergen für den Generalunternehmer im Hinblick auf die Einhaltung des vereinbarten Termin- und Kostenrahmens erhebliche Organisationsrisiken. Das Organisationsproblem des Generalunternehmers wird durch die besondere rechtliche Beziehung seiner Subunternehmer in Form einer Sonderverbindung und der daraus folgenden Direkthaftung zusätzlich verschärft. Durch die richtige Koordinierung des Generalunternehmers kann das Organisationsproblem gelöst werden. Für diese Koordinierung fehlt es jedoch an ausschließlichen gesetzlichen Regelungen. Geeignete Möglichkeiten, die Koordinierung durch den Generalunternehmer zu regeln, bietet aber das Vertragsrecht. Bei einer Lösungsfindung spielen neben dem klassischen Vertragsrecht auch Partnering-, Alliancing- und Netzwerkmodelle eine zentrale Rolle.