Korporative Staatsgewalt

Private Interessenorganisationen sind auf staatliche Veranlassung hin bisweilen so eng mit den Staatsfunktionen der Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung verflochten, daß die privat organisierten Interessen bzw. deren Vertreter die Ausübung dieser staatlichen Funktionen (mit-)steuern. Hans-Georg Dederer untersucht u.a. das zentrale Problem, das sich dabei stellt: die demokratische Legitimation dieser 'korporativen Staatsgewalt'. Als das normativ effektivste Legitimations- und Steuerungsinstrument vermag das Parlamentsgesetz neben funktioneller, organisatorischer, prozeduraler und inhaltlicher Legitimation insbesondere auch personelle Legitimation zu vermitteln. Um ein hinreichendes Legitimationsniveau zu erreichen, bedürfen konkrete Formen korporativer Staatsgewalt regelmäßig parlamentsgesetzlicher Steuerung dessen, was im Lichte des Demokratie- und des Rechtsstaatsprinzips in Bezug auf die jeweilige konkrete Form korporativer Staatsgewalt 'wesentlich' ist. Wesentlich sind beispielsweise die Sicherung hinreichender Interessenpluralität, die tendenziell vollständige Auswahl der zu repräsentierenden Interessen und der für diese Interessen repräsentativen privaten Interessenorganisationen oder die Merkmale für Eignung und Befähigung der Interessenvertreter.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau.

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