Korrektive Gerechtigkeit

Im Übergang zwischen politischen Systemen stellt sich die Frage nach dem Umgang mit zurückliegendem Unrecht. Im Hintergrund stehen philosophische Fragen: Wann kann eine Person oder ein Kollektiv moralisch geltend machen, einen Schaden oder ein Unrecht erlitten zu haben? Unter welchen ethischen Voraussetzungen bleiben Entschädigungsansprüche bestehen? Lässt sich Verantwortung für Entschädigung auch generationenübergreifend zuschreiben? Nikolai Blaumer zeichnet ein klares Bild der moralischen Gründe, die bei der Auseinandersetzung um gerechte Entschädigung von Bedeutung sind.

Nikolai Blaumer promovierte im Fachbereich Philosophie der LMU München und ist als Referent in der Abteilung Kultur des Goethe-Instituts tätig.

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