Korruption in der öffentlichen Verwaltung

Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Korruption versteht man - nach einer populären Definition der Weltbank (1997) - den Missbrauch eines öffentlichen Amtes zum privaten Vorteil. Korruption ist also beispielsweise die Annahme von Bestechungszahlungen eines Beamten oder die Vergabe von staatlichen Aufträgen an Verwandte, nicht aber das Erpressen von Schutzgeldern durch organisierte Kriminalität. Das Wort Korruption leitet sich vom Lateinischen 'corruptio, -onis' ab und ist mit 'Verderben, Bestechung' gleichzusetzen. Es gibt viele unterschiedliche Definitionen zu diesem Thema, die alle ähnliche Tendenzen aufweisen und in die gleiche Richtung zielen. Als Korruption bezeichnet man im juristischen Sinn den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch entsteht, d.h. Korruption umfasst ebenfalls die Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Meiner Meinung nach klingt die Definition von Johann Graf von Lambsdorff am plausibelsten, hiernach lässt sich unter Korruption der Missbrauch öffentlicher Macht für privaten Nutzen verstehen, deshalb ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von 'moralischer Verdorbenheit' und sogenannter 'Vorteilswirtschaft'.

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