Korruptionsprävention und Korruptionsrepression innerhalb der Polizei

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Öffentliche Verwaltung, Note: 2,7, Universität Kassel (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Personalrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dieser Hausarbeit will der Verfasser die bisherigen personalrechtlichen Korruptionsrepressionsmaßnahmen und Präventionsmaßnahmen der Polizeibehörde von Nordrhein-Westfalen darstellen und vorstellbare weitere Handlungsmöglichkeiten der Polizeibehörde in Form einer Literatur- und Dokumentenanalyse herausarbeiten. Dazu wird innerhalb der theoretischen Annährung an das Thema der Begriff Korruption, die Verpflichtungen der Bediensteten und die korruptionsanfälligen Bereiche erläutert. Folgend werden die polizeilichen Präventions- und Repressionsmaßnahmen und der aktuelle Korruptionsstand wiedergegeben. Daraus werden Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen aufgezeigt, woraus das Fazit dieser Hausarbeit gebildet wird. Nach den Erfahrungen aus Südosteuropa erweist sich das Verwaltungspersonal als das schwächste Glied in der NPM-Kette. Verlässlichkeit, Unbestechlichkeit und Unparteilichkeit des Verwaltungspersonals sind unverzichtbare Voraussetzungen. Neben dem Verwaltungspersonal, obliegt der Polizei die Garantenstellung für die Sicherheit und Ordnung in Deutschland, wodurch jene verpflichtet ist, die erlassenen Gesetze innerhalb der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung umzusetzen um die demokratische Rechtsstaatlichkeit Deutschlands zu schützen. Dazu gehört es zu den Aufgaben der Polizeibeamten des Bundes und der Länder, welche in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treuverhältnis stehen, unbestechlich und unparteilich ihre Entscheidungen nach Recht, Gesetz und Erkenntnislage zu treffen (DBB o.J.: a). Sind gegenteilige Handlungen der Fall, ist von Korruption die Rede. Ebenso besteht eine Treuepflicht für Verwaltungsangestellte, welche ihre Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß wahrnehmen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nach Pflicht bekennen sollen (ebd.). Insgesamt gab es im Jahr 2014 in Deutschland, laut dem Bundeskriminalamt 20.300 Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsstraftaten, aber kaum eine Ermittlung zu einer Verurteilung führte (ZDFzeit 2016). Somit bleibt festzuhalten, dass selbst die deutsche Bürokratie nicht frei von Korruption ist. 'Die Folgen der Korruption sind gravierend: Sie beschädigt die Grundwerte des demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Denn wo Aufträge, Genehmigungen oder Straffreiheit käuflich sind, gehen die Geschäftsmoral und das Vertrauen in Rechtsstaat und Politik kaputt.' (ebd.).