Krankenhausprivatisierung in Bayern

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Politik - Methoden, Forschung, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit untersucht anhand des Bundeslands Bayern, wie direktdemokratische Verfahren sowie die an der Volksgesetzgebung beteiligten Akteure den Verlauf von Privatisierungsmaßnahmen beeinflussen können. Zunächst wird der institutionstheoretische Zugang eingegrenzt, der für die Beantwortung der Fragestellung von zentraler Bedeutung ist. Unter Berücksichtigung des begrenzten Umfangs der Hausarbeit wird Tsebelis' Vetospielertheorie dargestellt, obwohl eine Vielzahl an Theorien anwendbar wäre. Im zweiten Schritt wird der rechtliche Rahmen beleuchtet und geklärt, was unter direktdemokratischen Elementen überhaupt zu verstehen ist. Dies erfolgt zunächst allgemein auf Bundesebene, im zweiten Schritt auf Landesebene. Anhand der existierenden Forschungsliteratur werden anschließend die einzelnen Analysekriterien für Bayern geprüft und die Wirkungen von direkter Demokratie auf Landesebene ausführlich dargestellt. Nach einem kurzen Exkurs über die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Bayern soll mit Hilfe des Fallbeispiels Rottal-Inn der konkrete Ist-Zustand aufgezeigt und untersucht werden. Wie wirken direktdemokratische Verfahren speziell in Bayern auf Privatisierungspläne im Krankenhaussektor? Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich laut Grundgesetz zur Daseinsfürsorge seiner Bürger und ist somit für die Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung zuständig. Mehr als 400 Krankenhäuser mit insgesamt 73.000 Betten und 4.00 teilstationären Plätzen sind allein in Bayern zu finden. Rund 60 Prozent der Kliniken befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, die restlichen 40 Prozent teilen sich in freigemeinnütze und private Träger auf. Kontrovers diskutiert ist die massive Zunahme der privaten Trägerschaften bei gleichzeitiger Senkung der Kliniken öffentlicher Trägerschaften. Das sorgt für Unmut in der Bevölkerung. Doch welche Möglichkeiten haben Bürger, um effektiv gegen Privatisierungsvorhaben vorzugehen? Der Freistaat Bayern gilt als deutscher Vorreiter bezogen auf direktdemokratische Praxis: Schon 1946 wurde die Volksgesetzgebung eingeführt. Während Volksbegehren und Volksentscheide schon Ende der 40er Jahre möglich waren, wurde die Volksgesetzgebung auf kommunaler Ebene in Form von Bürgerbegehren und -entscheiden erst 1995 gesetzlich verankert. Was Proteste bewirken können, zeigt auch das Beispiel Rottal-Inn.

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