Rechtsentwicklungen im Gesundheitswesen und im Krankenhausrecht Auf dem 16. Düsseldorfer Krankenhausrechtstag standen wiederum aktuelle Themen der Krankenhauslandschaft und des Gesundheitswesens im Mittelpunkt. Im Einzelnen: Professor Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München gab einen Einblick in die Abwägungsdogmatik im Krankenhausrecht. Impulse für die Planaufstellung wie auch bei den Einzelentscheidungen im Planvollzug wurden gesetzt. Mit einem Aspekt der Krankenhausfinanzierung, dem Thema 'Rechtsfragen des Strukturfonds', befasste sich Dr. Markus Sichert vom Bundesversicherungsamt. Erst jüngst hat der Bund den Krankenhausstrukturfonds neu aufgelegt, daher bleiben hierzu differenzierte rechtliche Fragen bestehen. Dr. Kyrill Makoski LL.M., Rechtsanwalt aus Düsseldorf, verschaffte einen Überblick zu einem Bereich, der bislang noch nicht beim Düsseldorfer Krankenhausrechtstag vertreten war: dem Steuerrecht. Konkret ging es um 'Umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen bei Krankenhäusern und Auswirkungen auf die Kostenträger'. Das Thema der Pflegepersonalvorgaben ist durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz in den Fokus gerückt. Rechtsanwältin Maja Nicole Moll aus München referierte zum Thema 'Untergrenzen, Quoten und Quotienten - rechtliche Konsequenzen von Pflegepersonalvorgaben'. Ob in Haftungsfragen oder auch im Rahmen der Krankenhausaufsicht - oftmals steht die Frage im Raum, wie weit die 'Organisationsverantwortung des Krankenhausträgers' reicht. Dr. Alexander Eufinger von der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist aus Frankfurt am Main erhellte den Blick auf diese Problematik. Der Düsseldorfer Krankenhausrechtstag Der Tagungsband gibt einen umfassenden Einblick in aktuelle Themenbereiche, die das Krankenhausrecht berühren. Die jährlich stattfindende Veranstaltung dient als Forum für Fortbildung und Meinungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen im Krankenhauswesen. Auf diese Weise werden Erkenntnisse und Erfahrungen aus Gerichtsbarkeit, Anwaltschaft, Verbänden und Verwaltung zusammengeführt. Interessant für ... Entscheiderinnen und Entscheider der Krankenhäuser, der Sozialversicherungsträger und der Krankenhausträger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit dem Krankhenausrecht beschäftigen