Kreative Künstliche Intelligenz und das deutsche Urheberrecht

Heute scheint es kaum noch möglich, kreative Schöpfungen wie Musik, Bilder, Gemälde oder Designs einer Künstlichen Intelligenz (KI) von den Werken eines Menschen zu unterscheiden. Dadurch wird eine dringende Frage aufgeworfen: Kann eine KI die Schöpferin eines kreativen Werkes und somit auch eine Urheberin sein? Sich dieser Frage stellend, kommt Florian Wallner zu dem Schluss, dass so lange KI noch kein eigenes Bewusstsein entwickelt, diese auch nicht kreativ und schöpferisch tätig sein kann. Menschliche Beteiligung ist immer nötig, die KI muss ein Hilfsmittel sein und keine Urheberin.