Kreativität vs. Urheberrecht im digitalen Bereich

Die Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern verschiedene Selbstregulierungsansätze wie Freie Lizenzen (z. B. Creative Commons oder Open Source Software), geduldete Werknutzung und Vereinbarungen zwischen Plattformanbietern und Rechtsinhabern (Stichwort: 'Upload-Filter') bei der (kreativen) Nutzung und Verbreitung digital verfügbarer, urheberrechtlich geschützter Werke zur Lösung einer durch den Verfasser festgestellten, wachsenden Divergenz zwischen der von Nutzern, Urhebern und Verwertern gelebten Realität, den gesetzlichen Regelungen und den urheberrechtlichen Rechtfertigungsnarrativen beitragen können. Die Beantwortung dieser Frage erfolgt durch eine weitaus stärkere Einbeziehung der Erkenntnisse anderer Disziplinen wie (Verhaltens-)Ökonomie, Psychologie und Kreativitätsforschung als in juristischen Arbeiten sonst üblich. Dies erlaubt es, ein Rechtsgebiet nicht nur aus juristisch-dogmatischer Sichtweise zu betrachten, sondern auch die tatsächlichen Ausübungsbedingungen und Auswirkungen des Rechts genauer in den Blick zu nehmen und zum Teil einer juristisch fundierten Gesamtanalyse zu machen.

Nach Studium und Referendariat in Regensburg und München arbeitete der Verfasser zunächst für drei Jahre als Rechtsanwalt für eine Münchner Wirtschaftskanzlei, ehe er 2017 in den Dienst der bayerischen Justiz trat.