Kriminalität der Angepassten

Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Vor bald einem Vierteljahrhundert hat Detlev Frehsee mit seiner 'Kriminalität der Angepassten' die bis dato bestehende Sicht von der sozialen Polarität der Kriminaliät verworfen, indem er die Kriminalitätsbelastung einer unauffälligen Mittelschicht in das grelle Licht der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zerrte. In der Folge ist immer wieder bestätigt worden, dass das Bild einer unbelasteten Mittelschicht mit normalen, durchweg gesetzestreuen Bürgern, nicht zuzutreffen scheint. Die Mehrheit der Bevölkerung verstoße im Gegenteil permanent gegen alle möglichen Normen. Der Versicherungsbetrug sei 'weit verbreitet', ja es handele es sich geradezu um einen 'Volkssport'. Im Berufsalltag zeige sich 'ein gigantisches Ausmaß an kriminellen Aktivtäten', bei Personen und Firmen herrsche eine 'Mitnahme-', in der Ärzteschaft eine 'Manipulationsmentalität', illegale Praktiken hätten im gesamten Gesundheitswesen 'nahezu den Charakter eines Systems'. Die Vorstellung, strafrechtlich relevantes Verhalten wäre vor allem eine Sache der sozial Abweichenden, sei falsch, vielmehr gebe es eine spezifische Kriminalität der Bürgerlichen, Braven, Angepassten, der Normalen. In dieser Untersuchung soll der Versuch unternommen werden aufzuzeigen, dass es eine 'Kriminalität der Angepassten' gerade nicht gibt. Vielmehr soll allein anhand des Phänomens gezeigt werden, dass alle Bereiche der Gesellschaft zu einem gewissen Grade kriminell belastet sind. Die Personengruppe der Angepassten weist dabei zwar Besonderheiten in Deliktzusammenhang, -begehung und -struktur auf. Löst man sich jedoch von einer personenbezogenen Betrachtungsweise, einer Kriminalität der 'Ders', ergeben sich grundlegende Gemeinsamkeiten jeder Kriminalitästsform. Kriminalität ist ubiquitär. Zur Untersuchung soll zunächst der Begriff der Kriminalität der Angepassten definiert und anhand rezenter Daten untermauert werden, dass die Bobachtung des Phänomens zutreffend ist. Danach soll herausgestellt werden, warum dies für den Befund der Ubiquität von Kriminalität von enormer Wichtigkeit ist. Danach soll anhand eines Vergleichs mit Kriminalitätserscheinungen innerhalb anderer Gesellschaftsbereiche gezeigt werden, dass die Kriminalität der Angepassten zwar einerseits durch ihr eigene Merkmale gekennzeichnet ist, sich aber im Grunde durch nichts von den Kriminalitätsformen übriger Täter- und sozialer Gruppen unterscheidet.

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