Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union. Harmonisierung des Strafrechts und Strafprozessrechts

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Schwerpunkt: Internationalisierung der Rechtsordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: In einer Europäischen Union, in der häufig nur verlassene Grenzanlagen daran erinnern, dass die europäischen Grundfreiheiten vor wenigen Dekaden keine Selbstverständlichkeit waren, führen unsichtbare Schlagbäume dem nationalen Recht weiterhin seine Territorialgebundenheit vor Augen. Das zeigt sich besonders im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts. Die technischen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der Globalisierung und Europäisierung fördern eine zunehmende Anzahl transnationaler Sachverhalte zutage, die von der mitgliedsstaatlichen Strafgewalt nicht mehr allein erfasst werden können. Daneben sorgt auch der Missbrauch der Grundfreiheiten für die Zunahme grenzüberschreitender Straftaten: So birgt etwa die Kapitalverkehrsfreiheit neben ihrem Nutzen als unabdingbare Grundlage des Binnenmarkts auch die Möglichkeit zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Daher stehen der EU im Vertrag von Lissabon sektorielle Kompetenzen im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts zur Verfügung. Diese und ihre Grenzen stehen im Fokus dieser Untersuchung, die im März 2014 als Studienabschlussarbeit im Fachbereich Rechtswissenschaften im Schwerpunkt Internationales Recht verfasst wurde.

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