Krisenherde im Fokus des Völkerrechts / Trouble Spots in the Focus of International Law.

Weltfrieden, Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker sind konfliktträchtige Ziele der UN-Charta. Weder ist Frieden durch Unterdrückung zu gewährleisten, noch sind es Menschenrechte und Selbstbestimmung durch Krieg. Um seinem Friedensauftrag gerecht zu werden und zugleich seinen Idealen treu zu bleiben, darf das Völkerrecht weder zu viel noch zu wenig an Selbstbestimmung verlangen. Entsprechende Konflikte, die einen Nährboden für internationalen Terrorismus abgeben, müssen entschärft, schwache Staaten stabilisiert und zerfallene (wieder) aufgebaut werden. Wichtig ist auch eine gerechte soziale und internationale Ordnung. Zwar hat der Weltgipfel von 2005 eine Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft anerkannt; diese hat jedoch kaum effektive Instrumente zur Verfügung. Die nachfolgenden Beiträge, die aus einer Ringvorlesung 2008/09 in Kiel hervorgegangen sind, stellen eine aktuelle Auswahl von Krisenherden in Afrika, Asien und Europa vor. Sie machen deutlich, dass es keinen Weltfrieden allein durch Völkerrecht geben kann, aber sicherlich keinen Weltfrieden ohne Völkerrecht.

Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. (University of Virginia), ist seit 2006 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Völkerrecht und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Ko-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Zuvor war er seit 2002 Professor an der Universität Bremen. Nach dem Studium in Mainz und Virginia (Fulbright-Stipendiat) wurde er 1991 in Mainz promoviert. Von 1990 bis 2002 war er als Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, unterbrochen durch eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 2001 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg. Die Forschungsschwerpunkte Thomas Giegerichs liegen im Verhältnis von Europäischem und nationalem Verfassungsrecht, im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, im Völkervertragsrecht und in der Verfassungsvergleichung. Alexander Proelß ist seit Oktober 2010 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, und Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier. Zuvor lehrte er als Co-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht und Mitglied des Exzellenzclusters 'Ozean der Zukunft' Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das internationale Umwelt- und Seerecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte.

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