Kriterien der Rechtsformwahl bei deutscher GmbH und englischer 'private company limited by shares'

Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Wahl der optimalen Rechtsform stellt ein klassisches betriebswirtschaftliches Entscheidungsproblem für den Unternehmensgründer dar. Aufgrund der mit der Entscheidung verbundenen langfristigen Konsequenzen ist es notwendig, sich frühzeitig mit den relevanten Auswahlkriterien auseinanderzusetzen und diese mit den individuellen Zielvorstellungen abzugleichen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am meisten verbreitete und bei Unternehmensgründungen bevorzugte Gesellschaftsform in Deutschland. Insbesondere der Mittelstand profitiert von den Vorteilen der Haftungsbeschränkung und dem hohen Formalisierungsgrad der Gesellschaft. Allerdings wirkt sich die bestehende Mindestkapitalausstattungspflicht von 25.000 Euro für einige Existenzgründer nachteilig aus, da sie oftmals eine unüberwindbare Hürde darstellt. Dieser und noch weitere Gründe – wie z. B. die Bestimmungen des deutschen Steuerrechts – führen zu einer verstärkten Suche nach alternativen Rechtsformen, welche neben der Haftungsbeschränkung zusätzlich über flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten verfügen. Durch seine jüngsten Rechtsprechungen zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Internationalisierung des Gesellschaftsrechts weiter vorangetrieben. Demnach sind beispielsweise Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates gegründet wurden, in allen anderen Mitgliedsstaaten als solche anzuerkennen, auch wenn sich deren Sitz weiterhin im Ausland befindet. Die Erweiterung des Spektrums der zur Verfügung stehenden Rechtsformen hat zu einem verschärften Wettbewerb der Gesellschaftsformen innerhalb der Europäischen Union (EU) geführt. Zukünftig hat ein deutscher Gründer anstelle der klassischen deutschen Rechtsform die Wahlmöglichkeit zwischen 25 vergleichbaren europäischen Gesellschaften sowie zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Mischformen, wie z. B. die der ausländischen Kapitalgesellschaft & Co. KG. Dies eröffnet einem mittelständischen Unternehmer vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, welche mit erheblichen Chancen aber auch Risiken verbunden sein können. Die englische private company limited by shares (Ltd.) liegt im Wettbewerb der europäischen Rechtsformen in jüngster Zeit weit vor der deutschen GmbH und den anderen europäischen Gesellschaftsformen. Damit stellt sich vermehrt die Frage, worin die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform im Vergleich zur GmbH liegen. [...]

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