Kriterien für die Vergabe von Konzessionen im Öffentlichen Personennahverkehr unter Wettbewerbsbedingungen

Inhaltsangabe:Einleitung: Der Markt der öffentlichen Personennahverkehrsleistung ist in Bewegung. Für die Nahverkehrsunternehmen erhöht sich zukünftig der Wettbewerbsdruck. Die Aufgabenträger werden unter mehreren Anbietern auszuwählen haben. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Wie werden die Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht? Wie objektivieren Kommunen eine Ausschreibung von Verkehrsleistungen? Nach welchen Kriterien sollen Kommunen einen Nahverkehrsdienstleister auswählen? Gang der Untersuchung: Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, solche Kriterien abzuleiten und darzustellen, die es ermöglichen, eine objektivierte Vergabe von Konzessionen im öffentlichen Personennahverkehr vorzunehmen. Dabei soll zunächst eine Sichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen, da diese durch die Ausschreibungskriterien nicht verletzt bzw. gesprengt werden dürfen. Einschlägige Gesetze zum Personenbeförderungsrecht werden diskutiert und zur Erläuterung verwendeter Schlüsselbegriffe herangezogen. Darüber hinaus ermöglicht diese Vorgehensweise die Darstellung des Handlungsrahmens der zuständigen Behörden. In einem nächsten Schritt wird der heutige Stand der Regionalisierung beleuchtet. Hier kommen die Standpunkte der Betroffenen zur Sprache. Insbesondere wird untersucht in welcher Weise die Gesetze angewendet werden bzw. welche Vorbehalte oder Kritikpunkte bestehen. Im Anschluß daran werden Kriterien für die Konzessionsvergabe abgeleitet. Hierbei muß der gesetzlichen Unterscheidung in eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre gefolgt werden. Der Grund für dieses Vorgehen liegt in dem bindenden Charakter des bestehenden gesetzlichen Rahmens. Die Kriterien für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre sind rechtlich bereits sehr detailliert geregelt. Diese sollen dargestellt und kritisch beleuchtet werden. Dagegen bestehen bei den Kriterien für Genehmigungen gemeinwirtschaftlicher Verkehre solche detaillierten Vorgaben noch nicht. Hier wird die Erarbeitung möglicher Kriterien im Vordergrund stehen. Die Literaturrecherche hat ergeben, daß die Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen in der Bundesrepublik bisher eher die Ausnahme darstellt. Das Bundesland Bayern nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Hier hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Ausschreibungsempfehlungen für die Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV herausgegeben. Diese sollen bei der Identifizierung von [...]