Kritik der praktischen Vernunft. Das Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft als ein 'Faktum'

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Philosophie), Veranstaltung: Kritik der praktischen Vernunft, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll nun das Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft als Faktum anhand der Einleitung und der Paragrafen (§§) 1 bis 7 der Kritik der praktischen Vernunft (KpV) erörtert werden. Zur Vereinfachung des Verständnisses sind einige Textstellen aus der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS), die 1785 erschienen ist, zitiert, da Kant in dieser erstmals sämtliche Grundgedanken zum kategorischen Imperativ darlegt. Schritt für Schritt soll hier aufgezeigt werden, warum das Sittengesetz frei macht und abschließend diskutiert werden. In der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 beschreibt Kant das allgemeingültig notwendige Sittengesetz als Faktum, welches zu einer neuen Auffassung einer nicht epistemischen Moralphilosophie führt. Kant unterscheidet hierbei zum einen zwischen einer Welt, die durch die Sinne wahrnehmbar und durch die Erfahrung beweisbar ist. In ihr gelten die Naturgesetze der Wissenschaft und sie wird als theoretisch erkennende Vernunft bezeichnet. Zum anderen gibt es eine 'intelligible Welt', die sich nur in Gedanken erschließt, nämlich die praktisch wollende Vernunft. Der Fokus des Werkes liegt auf letzterer. Die praktische Vernunft stellt einen, von allen erkennenden freigesetzten Willen dar. In ihr besteht die Möglichkeit der menschlichen Freiheit durch die Einhaltung von allgemeingültigen Gesetzen. So gilt es zuerst zu klären, ob die praktische Vernunft möglich ist und anschließend Argumente zu finden, nach welchen Gesetzmäßigkeiten diese verlaufen muss.