Kritische Beurteilung der Neuerungen des ISA 315 (Revised) in Bezug auf den Wandel des Unternehmensumfeldes
Autor: | Anonym |
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EAN: | 9783346906670 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 13.07.2023 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | beurteilung bezug kritische neuerungen revised unternehmensumfeldes wandel |
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Projektarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 317 Absatz 5 HGB ist die Anwendung der ISA verpflichtend. Bei der Befolgung des Standards stellt sich jedoch die Frage, ob der Inhalt noch zeitgemäß ist, in Anbetracht des sich stets im Wandel befindenden Umfelds. Das IAASB hat im Dezember 2019 den überarbeiten Standard 315 veröffentlicht, der nach dem 15.12.2019 bereits freiwillig und für Zeiträume, die am 15.12.2020 beginnen, verpflichtend angewendet werden soll. Im Rahmen dieser Projektarbeit wird der ISA 315 auf seine Fähigkeit untersucht, im aktuellen Wandel mitzuhalten. Hauptsächlich wird es dabei um die Entwicklung in Bezug auf das technologische Umfeld und die Digitalisierung gehen. Basierend auf der Kritik am ISA 315 wird verglichen, inwiefern in der überarbeiteten Version des ISA 315 diese Aspekte beachtet wurden und welche weiteren Änderungen vorgenommen wurden. Bei der Annahme eines Auftrags zur Prüfung eines Jahresabschlusses übernimmt der zuständige Wirtschaftsprüfer die große Verantwortung gemäß § 323 Abs.,1 Satz 1 HGB eine gewissenhafte Prüfung durchzuführen. Während jeder Phase der Prüfung, von der Planung bis zur finalen Erteilung des Bestätigungsvermerks, sind nach § 317 Abs.5 die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden. Kurz nach der Annahme des Auftrags folgt die Vertiefung des Verständnisses der zu prüfenden Einheit und deren Umfeld. Dieses Verständnis ist nötig, um eine Risikoeinschätzung durchführen zu können. Die Prüfung wird mit einem risikoorientierten Ansatz geplant. Das bedeutet, dass die Risiken so bestimmt werden, dass gemäß § 317 Abs.1 Satz 3 HGB eingeschätzt werden kann, welche Unrichtigkeiten und Verstöße sich wesentlich auf das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Eine Vollprüfung würde den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ausschließen und ebenfalls keine Garantie für das Aufdecken von Unrichtigkeiten oder Verstößen bieten.