Kritische Vorteilhaftigkeitsanalyse von Organschaftsverbindungen im Konzern

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Rechtsinstitut der körperschaftsteuerlichen Organschaft füllt in Deutschland das Vakuum einer nicht vorhandenen Konzernbesteuerung aus. Im Fall von organschaftlich verbundenen Unternehmen bleibt allerdings die Auffassung der Besteuerung jedes einzelnen Rechtssubjektes im Grundsatz aufrecht erhalten, sodass wesentliche Merkmale einer Konzernbesteuerung i.e.S. (vor allem eine Zwischengewinneliminierung) ausgeschlossen sind. Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft kann daher nicht von einer in sich geschlossenen Konzernbesteuerung gesprochen werden. Mit Einschränkungen gilt dies im Ergebnis auch für die Organschaft im GewStG. Gleichwohl bietet die ertragsteuerliche Organschaft steuerliche Vorteile gegenüber der unternehmensindividuellen Besteuerung; umso mehr seit dem Systemwechsel des Steuerrechts zur Definitivbesteuerung 2001. Überdies besitzt auch die Organschaft im Umsatzsteuerrecht, bei der der Konzern für umsatzsteuerliche Zwecke als einheitliches Unternehmen gesehen wird, vorteilhafte Züge. Begründung und Aufrechterhaltung einer Organschaft stellen somit grundsätzlich ein wichtiges Gestaltungsmittel für einen deutschen Konzern dar, um eine steuerliche Optimierung, d.h. eine Minimierung der Steuerbelastung im Konzern, zu erreichen. Dies gilt unbeachtet dessen, dass vor allem bezüglich der ertragsteuerlichen Organschaft infolge ihrer zweifelhaften Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sowie der mangelnden Konkurrenzfähigkeit im internationalen Steuerwettbewerb aufgrund der systematischen Schwächen umfassende Reformen gefordert werden. Neben den positiven Auswirkungen kann die Organschaft indes auch negative Folgen haben, wobei die Organschaft im GrEStG aufgrund ihrer Eigenart einen Sonderfall darstellt. Da im Einzelfall die Vorteilhaftigkeit einer Organschaft durch die Nachteile in Frage gestellt sein kann, ist im Vorfeld ihrer Begründung eine kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit unerlässlich. Prinz fordert, dass diese Analyse darüber hinaus fortlaufend, d.h. auch während des Bestehens der Organschaft, erfolgen sollte, da sich zum einen die steuerlichen Verhältnisse im Konzern im Zeitablauf ändern können und sich zum anderen die Rahmenbedingungen und Determinanten der Organschaft durch gesetzgeberische Eingriffe in der Vergangenheit und in der Zukunft (bspw. durch die Unternehmenssteuerreform 2008) fortwährend geändert haben bzw. ändern werden. In der vorliegenden Diplomarbeit wird eine solche kritische Analyse [¿]