Kronzeugen im Europäischen Wettbewerbsnetz

Die Durchsetzung des unionsrechtlichen Kartellverbotes nach Art.101 Abs.1 AEUV erfolgt auf Grundlage der VO (EG) Nr. 1/2003 durch EU-Kommission und mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden. Hierbei spielen kartellrechtliche Kronzeugenregelungen als Ermittlungsinstrumente eine tragende Rolle. Die Arbeit widmet sich Problemen, die sich aus der dezentralen Ausgestaltung des Kartellrechtsvollzuges im Europäischen Wettbewerbsnetz (ECN) für die Inanspruchnahme von Kronzeugenregelungen ergeben, und ihren möglichen Auswirkungen auf die effektive und kohärente Durchsetzung des Kartellverbotes. Exemplarisch werden hierbei zudem die Kronzeugenregelungen der Kommission, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs rechtsvergleichend untersucht.