Kündigung wegen beleidigender Äußerungen auf Facebook

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Lüneburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit geht es um den Einzug von Sozialen Medien in die Arbeitswelt. Diese neuen Medien stellen ihren Nutzern zahlreiche Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung. Dabei kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitnehmer/-innen ihren Arbeitgeber auf sozialen Portalen wie Facebook beleidigen. Im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses des ersten Teils dieser Arbeit steht, welche rechtlichen Konsequenzen diese Verhaltensweisen haben. Die zentrale Frage ist, ob Beleidigung auf Facebook gegenüber dem Arbeitsgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Anhand des im Rahmen dieses Seminars gewonnenen Fachwissens werden zunächst die arbeitsrechtlichen Grundlagen, die für diese Thematik wichtig sind, erläutert. Aus diesem Grund werden die formellen Anforderungen möglicher Kündigungsarten, die in Betracht kommen, dargestellt. Wichtig sind dabei die ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen und vor allem die außerordentliche Kündigung. Ferner werden der wichtige Grund (die grobe Beleidigung) und die Interessenabwägung, die wichtig ist im Einzelfall, erläutert. Folgend werden drei einschlägige Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre zur Kündigung we-gen beleidigender Äußerungen auf Facebook herangezogen, um zu überprüfen, wie die arbeits-rechtlichen Bestimmungen von den Gerichten bei diesen Fällen angewendet werden. Dabei wer-den auch Social-Media spezifische Abwägungskriterien in Bezug auf Facebook beachtet. Schließlich geht es darum, die Entscheidungen der Gerichturteile zu analysieren, um zu einer eigenen begründeten Stellungnahme dieser Thematik zu kommen. Der zweite Teil dieser Arbeit erörtert die Möglichkeiten, die für Unternehmen bestehen, Soziale Medien einzusetzen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu berücksichtigen sind, um Soziale Medien in Unternehmen zu etablieren. Abschließend werden mögliche Fallstricke für den betrieblichen Einsatz Sozialer Medien dargestellt.

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