Künstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht.

KI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.

Laura Katharina Pauli studied Law at the University of Dusseldorf. Since passing the first legal examination she works as a research fellow at the University of Dusseldorf, first at the academic chair for public and tax law of Prof. Dr. Matthias Valta, then at the professorship for public public law of Prof. Dr. Lothar Michael. During her traineeship she was employed as a research assistant at the Dusseldorf Higher Regional Court from November 2021 to October 2022 as part of a pilot project. She is currently a probationary judge in the Dusseldorf Higher Regional Court district.

Verwandte Artikel