Kunstfreiheit und Jugendschutz.

Der Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz stellt eines der aufregendsten, gleichzeitig aber schwierigsten Gebiete des heutigen Verfassungsrechts dar. Dieser Umstand offenbart sich insbesondere in der ständig wechselnden Rechtsprechung des BVerwG. Aber auch dem BVerfG ist es in seiner 'Mutzenbacher'-Entscheidung mißlungen, eine tragfähige und konsensfähige Konfliktlösung zu finden. Die Kollisionsproblematik von Kunstfreiheit und Jugendschutz läßt sich in adäquater Weise nur dann erfassen, wenn vorher die beiden Bereiche näher geprüft und in ihren verschiedenen Dimensionen durchleuchtet worden sind. Die vorliegende Arbeit wendet sich deshalb sowohl Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes (Inhalt und Verfassungsmäßigkeit der mit der Kunstfreiheit kollidierenden Jugendschutzbestimmungen) als auch Grundproblemen der Kunstfreiheit (Kunstbegriff - Schranken der Kunstfreiheit) zu. Im Zentrum der Untersuchung liegt die Entwicklung konkreter Abwägungsmaßstäbe, nach denen die Konfliktschlichtung der widerstreitenden Belange zu erfolgen hat. Da der Jugendschutz ein Verfassungsrechtsgut darstellt und eine abstrakte Vorrangigkeit der Kunstfreiheit auf Verfassungsebene ausscheidet, ist in jedem Einzelfall eine Abwägung der beiden Güter unerläßlich. Diese Abwägung setzt aber bestimmte Kriterien voraus, nach denen die Gewichtung der aufeinanderprallenden Werte vorzunehmen ist. Gerade hier finden sich weite Lücken in der bisherigen Judikatur und Rechtsprechung. Der Verfasser der Arbeit entwickelt eine Reihe von Abwägungsmaßstäben, deren Anwendung im Einzelfall eine angemessene und sachgerechte Kollisionslösung ermöglicht. Hierbei wird hervorgehoben, daß die Aufstellung der allgemeinen Abwägungskriterien primär eine Sache des Gesetzgebers ist, will man nicht die gesamte Problematik in die Hand des Richterrechts verlegen.