Lead Supervisor oder zweistufiges Aufsichtssystem?

Bei der Umsetzung von Basel II zeigt sich, dass die Interessen der einzelnen nationalen Aufsichtsbehörden nicht ohne weiteres unter einen Hut zu bringen sind, besonders dann, wenn es sich um die Beaufsichtigung grenzüberschreitend operierender Bankengruppen handelt. Ein zweistufiges Aufsichtssystem, so wie man es von Europäischer Zentralbank und den Zentralbanken der einzelnen Länder kennt, hätte den Vorteil der größeren Einheitlichkeit der Anforderungen. Die Anforderungen wären dann für alle Banken je Land einheitlich, unabhängig davon, ob es sich um eine inländische oder ausländische Bank handelt. Die Einführung eines 'Lead Supervisors', d.h. einer Aufsicht, die jeweils für alle Niederlassungen einer Gruppe zuständig ist, und aus dem Land kommt, in dem der Stammsitz der Gruppe liegt, hat den Vorteil der Vereinheitlichung der Anforderungen je Gruppe. In der noch nicht abgeschlossenen Diskussion hat derzeit diese Lösung mehr Aussicht auf Erfolg.

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