Leasingbilanzierung im Vergleich IFRS, US-GAAP und HGB

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Geschichte des Leasing geht auf über 40 Jahre zurück. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist Leasing als Finanzierungsinstrument heute ein fester Bestandteil des gesamten Wirtschaftslebens. Leasinggegenstand können grundsätzlich alle Objekte sein: - Immobilien. - Maschinen und Produktionsanlagen. - Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie beispielsweise einzelne Kfz oder der gesamte Fuhrpark. - Immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Software. Die Annahme, dass der Vorteil eines Investitionsguts im Gebrauch und nicht im juristischen Eigentum liegt, breitet sich bei den Unternehmen immer mehr aus. Wirtschaftliches Eigentum kann in Zusammenhang mit Leasingverhältnissen auch als verdeckter Kauf interpretiert werden, der durch eine Kreditfinanzierung seitens des Leasinggebers kombiniert wurde. So verwundert es nicht, dass angesichts der zunehmend verhalten agierenden Banken die Leasingquote steigt. Auch in konjunkturell schwierigen Zeiten konnten Leasinggesellschaften kontinuierliche Zuwächse verzeichnen, die teilweise erheblich über dem gesamten Wirtschaftswachstum liegen, wie in nachfolgender Abbildung veranschaulicht wird. Auch zukünftig ist mit einem Anstieg von Leasinggeschäften zu rechnen, wenn auch weniger stark als in den Vorjahren. Neben zahlreichen Vorteilen, die in Anlage 1 näher beschrieben werden, ist dies vor allem zurückzuführen auf: - Die Globalisierung und das Wachstum der Märkte. - Immer kürzer werdende Produktlebens- und Innovationszyklen, die Schnelligkeit und Flexibilität erfordern. - Immer vorsichtiger werdende Kreditvergabe der Banken, vor allem in Zeiten weniger starkem Wirtschaftswachstum. Problemstellung: Die zentrale Frage von Leasinggeschäften ist die der bilanziellen Zuordnung von Leasingobjekten. Wer muss was bilanzieren? Die Bilanzierung kann beispielsweise wie bei einem klassischen Mietvertrag gestaltet sein. Hierbei aktiviert der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer das Leasingobjekt und schreibt es über seine Nutzungsdauer ab. Die Leasingrate verbucht er, wie die Miete, als periodischen Ertrag. Der Leasingnehmer dagegen hat den entsprechenden periodischen Aufwand zu verbuchen. Fraglich ist eine solche Bilanzierung jedoch vor dem Hintergrund, dass der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist und den größten Teil des Nutzenpotentials eines Vermögensgegenstandes ausschöpft. Dies ergibt sich beispielsweise, [...]

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