Legitimation der Restschuldbefreiung.

Welcher Schuldner »verdient« eine gesetzliche Restschuldbefreiung? Aufschluss darüber, welche Voraussetzungen ein Schuldner erfüllen muss, um einen finanziellen Neustart zu erhalten, geben die §§ 286 ff. InsO. Die darin vorgesehenen Anforderungen sind die Grundlage für die Legitimation der Restschuldbefreiung im konkreten Entschuldungsfall. Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber einige, teils grundlegende Modifikationen im System der Entschuldungsbedingungen vorgenommen. Die bevorstehende Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 lässt erkennen, dass sich das System auch in Zukunft verändern und weiter von den Ursprungsgedanken der InsO-Ausgangsfassung entfernen wird. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, die vergangenen und voraussichtlich zukünftigen Entwicklungen der gesetzlichen Entschuldungsbedingungen einer kritischen Untersuchung zu unterziehen. Ausgehend von den Grundsätzen aus dem Jahr 1999 werden die Hintergründe für die Veränderungen und deren Umsetzung analysiert, um zu bestimmen, ob das Anforderungssystem der §§ 286 ff. InsO unter Berücksichtigung der einstigen Prämissen noch schlüssig oder nicht vielmehr in eine Schieflage geraten ist, die es zu korrigieren gilt. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit den Auswirkungen der Restrukturierungsrichtlinie auseinander. Anhand der Ergebnisse werden abschließend Reformansätze aufgezeigt.

Jana Lind studied law at Heinrich-Heine-University in Düsseldorf. For her merits, she was granted a scholarship by the Federal Government of Germany (»Deutschland-Stipendium«). After passing the first state examination in 2015, she worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Civil Procedure Law and Commercial Law held by Prof. Dr. Nicola Preuß. In 2020, Jana Lind was awarded the degree of iuris doctor (Dr. jur.). She is currently undergoing her legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Düsseldorf.

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