Leihmutterschaft im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

Was macht eine Frau zur Mutter? Moderne Leihmutterschaft erschüttert grundlegend unser Verständnis von Familie und Elternschaft: Frauen tragen für Andere Kinder aus, die meist genetisch nicht von den Leihmüttern abstammen. In Deutschland ist dieses Verfahren verboten. Wie geht das Recht jedoch damit um, wenn Paare ins Ausland reisen, um dort durch Leihmutterschaft ihren Kinderwunsch zu erfüllen? Konrad Duden analysiert am Beispiel von sechs Rechtsordnungen, in denen Leihmutterschaft zulässig ist, wer aus Sicht des deutschen Rechts die Eltern solcher Kinder sind. Dabei stellt er fest, dass den Kindern vielfach eine Abstammung von den Wunscheltern verwehrt bleibt. Diesen Befund kontrastiert er mit den Grund- und Menschenrechten der Beteiligten. Insbesondere die Rechte des Kindes fordern, dass das Kind grundsätzlich in eine rechtliche Familie mit den Wunscheltern integriert werden kann.

Geboren 1983; Studium der Chemie (Vordiplom) und der Rechtswissenschaft in München, Heidelberg, Bilbao und Cambridge; 2011 erstes Staatsexamen, Heidelberg; 2012 Master of Laws, Cambridge; seit 2012 Wissenschaftlicher Assistent, dann Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; 2015 Promotion, Heidelberg; 2016 zweites Staatsexamen, Hamburg; 2021 Habilitation, Hamburg; seit Sommersemester 2021 Lehrstuhlvertretung, Universität Leipzig.

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